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Ihre Medikamente und Zuzahlungen werden gespeichert, so dass Sie kein Quittungsheft mehr führen müssen. |
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Am Jahresende wird Ihnen auf Wusch eine Sammelquittung ausgedruckt (zur Abrechnung bei der Krankenkasse und Vorlage beim Finanzamt). |
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Sie müssen keinen Befreiungsausweis mehr vorlegen, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. |
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