Ihre Medikamente und Zuzahlungen werden gespeichert, so dass Sie kein Quittungsheft mehr führen müssen.
 
Am Jahresende wird Ihnen auf Wusch eine Sammelquittung ausgedruckt (zur Abrechnung bei der Krankenkasse und Vorlage beim Finanzamt).
 
Sie müssen keinen Befreiungsausweis mehr vorlegen, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.